Steuerliche Vorteile

Das Einkommensteuergesetz bietet Ihnen für die 
Herstellungskosten eine jährlich erhöhte Steuerabschreibung.

  • Vermietete Gebäude und Gewerbeeinheiten (§ 7h EStG)
 jährlich bis zu 9 % über 8 Jahre,
danach 7 % über 4 Jahre
  • Selbstgenutzte Wohngebäude oder Baudenkmale (§ 10f EStG) 
jährliche Abschreibung zu 9 % über 10 Jahre

Voraussetzungen

  • Das Objekt liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet!
  • Eine schriftliche Sanierungsvereinbarung „Nullvereinbarung“ wurde abgeschlossen!