Steuerliche Vorteile
Das Einkommensteuergesetz bietet Ihnen für die Herstellungskosten eine jährlich erhöhte Steuerabschreibung.
- Vermietete Gebäude und Gewerbeeinheiten (§ 7h EStG) jährlich bis zu 9 % über 8 Jahre, danach 7 % über 4 Jahre
- Selbstgenutzte Wohngebäude oder Baudenkmale (§ 10f EStG) jährliche Abschreibung zu 9 % über 10 Jahre
Voraussetzungen
- Das Objekt liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet!
- Eine schriftliche Sanierungsvereinbarung „Nullvereinbarung“ wurde abgeschlossen!