Was muss ich tun, um eine Förderung zu erhalten?

  • Sie sind Eigentümer eines Gebäudes im Sanierungsgebiet?
  • Sie beabsichtigen Ihr Gebäude in den nächsten 2 Jahren zu modernisieren?
  • Sie haben noch nicht mit den Modernisierungsmaßnahmen begonnen bzw. einen Handwerksbetrieb beauftragt?

Bekunden Sie Ihr Interesse per Telefon oder Email an Herr Zanzinger vom Amt für Stadtplanung und Wohnen. Herr Zanzinger beauftragt anschließend die Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenbetreuung mit der Erstberatung.

Sie werden kostenlos und unverbindlich beraten. Alle erforderlichen Maßnahmen an Ihrem Gebäude werden festgestellt. Die Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenbetreuung ersetzt jedoch nicht Ihren Architekten, welchen Sie in manchen Fällen benötigen.

Der städtische Energieberater nimmt kostenlos den energetischen Bestand des Gebäudes auf der Grundlage der gesetzlichen und städtischen Regelungen zur Ermittlung des möglichen Zuschusses auf.

Grundsätze für private Erneuerungsmaßnahmen

  • Das Gebäude befindet sich im förmlich festgelegten 
Sanierungsgebiet.
  • Kein Rechtsanspruch auf Vereinbarung / Fördermittel
  • Die Sanierungsziele werden beachtet.
  • Die Vorhaben sowie die Gestaltung ist vorher mit der Stadt abgestimmt worden.
  • Vor Erneuerungsbeginn ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt abzuschließen.
  • Die Ganzheitlichkeit der Erneuerung wird beachtet (Mindestausbaustandards).
  • Die Maßnahme ist wirtschaftlich.
  • Alle gültigen Bauvorschriften sowie B-Planfestsetzungen sowie Gestaltungssatzungen sind einzuhalten.