Das Sanierungsgebiet „Stuttgart 31 – Kaltental -”

Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme “ Stuttgart 31 – Kaltental -“ wurde im Frühjahr 2018 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen, seit Sommer 2018 ist es förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt.

Exemplarische Sanierungsziele

  • Übergeordnete Sanierungsziele sind die Stärkung der Wohnfunktion und die Modernisierung von Gebäuden. Außerdem sollen gewerblich genutzte Flächen neu geordnet und öffentliche Räume aufgewertet werden. Zusätzlich sollen Gemeinbedarfseinrichtungen gesichert und ausgebaut werden.
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
  • Stärkung der Wohnfunktion, Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
  • Modernisierung der privaten Gebäude unter energetischen Gesichtspunkten
  • Barrierefreiheit
  • Ertüchtigung von Straßen, Gehwegen und Überquerungsbereichen
  • Sicherung und Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs
  • Stärkung der Nahversorgung
  • Verhinderung der Ansiedlung von störenden Nutzungen u.a. Spielhallen, Vergnügungseinrichtungen
  • Unterbindung von großflächigen Werbeanlagen

 

  • Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB: Oktober 2016 bis September 2017

  • Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets durch den Gemeinderat: 08.11.2018

  • Städtebauförderprogramm: Landessanierungsprogramm (LSP)

  • Bewilligungszeitraum: bis 2027

  • Förderrahmen, weitere Aufstockungen sind möglich: 2.000.000,00 €

  • Gebietsgröße: 44ha